UV-C Strahlung
UV-Strahlung – kurz erklärt
UV-Strahlung ist ein natürlicher Bestandteil des Sonnenlichts, wird von uns Menschen aber kaum wahrgenommen. Sie ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Die kurzwellige UV-Strahlung deckt nur einen sehr kleinen Teil des elektromagnetischen Spektrums ab. Man unterscheidet die UV-Strahlung in drei Frequenzbereiche:
- die langwellige UV-A Strahlung im Bereich 400 – 315 nm
- die mittelwellige UV-B Strahlung im Bereich von 315 – 280 nm und die
- die kurzwellige UV-C Strahlung im Bereich von 280 – 100 nm
Zur Desinfektion eignet sich vor allem die sehr energiereiche kurzwellige UV-C-Strahlung. Die natürliche UV-C-Strahlung des Sonnenlichts kommt auf der Erde kaum an, da sie größtenteils von der Atmosphäre herausgefiltert wird. Und das ist auch gut so, denn UV-C-Strahlung wirkt auf organische Strukturen zellschädigend auf Ebene des Erbguts.
Die stärkste keimtötende Wirkung erreicht UV-C-Strahlung im Frequenzbereich von 260 – 265 nm. Alle Sauberlicht-Geräte emittieren UV-C-Strahlung einer Wellenlänge von 253,7 nm, was sehr dicht am Maximum der Entkeimungswirkung liegt.
Wirkung
Alles Leben auf der Erde basiert auf DNA (Desoxyribonukleinsäure), die sich aus den vier Nukleinbasen Adenin, Thymin, Guanin und Cytosin zusammensetzt, welche in der bekannten Doppelhelix-Struktur angeordnet sind. Einige Viren verfügen über RNA, die statt Thymin den Baustein Uracil enthält. Die Forschung hat gezeigt, dass UV-C-Strahlung die Dimerisation, ein Verkleben nebeneinander liegender DNA-/RNA-Bausteine, auslöst. Eine derart geschädigte Zelle kann ihre nun fehlerhafte DNA nicht mehr replizieren und stirbt ab.
Das Wirkprinzip der Entkeimung durch UV-C-Strahlung machen sich Industrie (z.B. Lebensmittelproduktion und -Verpackung, Produktion in Reinräumen, Wasseraufbereitung) und der medizinische Bereich bereits seit Jahrzehnten zunutze. Die Technologie der Oberflächen- und Objektdesinfektion ist also langjährig erprobt und bewährt.
Jünger, aber ebenso zuverlässig, ist die Anwendung von UV-C-Strahlen zur Raumluft-Entkeimung. Das Umweltbundesamt empfiehlt in einer Stellungnahme vom 16.11.2020 ausdrücklich den Einsatz von UV-C-Technologie basierten Raumluftreinigern, wenn die notwendige Bestrahlungsintensität und Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone die entsprechende Wirksamkeit garantiert, was wir mit unseren Produkten sicherstellen
Die Effizienz der Desinfektionsmaßnahme hängt grundlegend von zwei wesentlichen Faktoren ab:
• die auf eine Oberfläche oder einen Schwebkörper gerichtete UV-C-Strahlenleistung sowie
• der Dauer der Bestrahlung mit dieser Leistung
Ein Beispiel: Ein Sauberlicht UV-C-Flächenstrahler der Sauberlampe-Serie mit 150W Leistungsaufnahme kann eine 60m² Fläche aus einer Höhe von 2,5m innerhalb von 25 Minuten zu 99,99% in Bezug auf SARS-CoV-2 desinfizieren. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Umgang mit UV-C-Strahlung
UV-C-Strahlung stellt aufgrund ihrer zellschädigenden Eigenschaften für alle organischen Organismen, einschließlich Mensch und Tier, eine potentielle Gefährdung dar, dringt allerdings nicht so tief in die Haut ein wie UV-A- oder UV-B-Strahlung. Eine direkte Exposition der Haut oder Augen sollte jedoch zwingend vermieden werden. Aus diesem Grund darf die offene Bestrahlung, wie sie beispielsweise bei unseren UV-C-Oberflächenstrahlern zum Einsatz kommt, nicht in Anwesenheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen angewandt werden.
Sämtliche Raumluftreiniger der Sauberluft-Serie wie auch die Sauberlicht-Lösungen der Sauberbox-Serie zur Desinfektion von Gegenständen verfügen über geschlossene Gehäuse, aus denen keinerlei Strahlung austritt. Diese sind auch in Anwesenheit von Menschen sicher und dauerhaft einsetzbar.